Kopfzeile

Inhalt

Abmeldung / Wegzug

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tag des Wegzugs bei der Gemeinde abmelden.

Die Abmeldung erfolgt in der Regel persönlich am Schalter. Ist es Ihnen nicht möglich vorbeizukommen, können Sie die Abmeldung auch über E-Umzug vornehmen. Einen entsprechenden Link finden Sie unter der Rubrik "Direktzugriff" auf der Startseite unserer Homepage. Ihren Heimatschein senden wir an die Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde. Sollte die neue Gemeinde den Heimatschein nicht mehr benötigen, senden wir diesen direkt zu Ihnen nach Hause.

Innerhalb von 14 Tagen müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle des neuen Wohnortes anmelden.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon