Abmeldung / Wegzug
Die Abmeldung erfolgt in der Regel persönlich am Schalter. Ist es Ihnen nicht möglich vorbeizukommen, können Sie die Abmeldung auch über E-Umzug vornehmen. Einen entsprechenden Link finden Sie unter der Rubrik "Direktzugriff" auf der Startseite unserer Homepage. Ihren Heimatschein senden wir an die Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde. Sollte die neue Gemeinde den Heimatschein nicht mehr benötigen, senden wir diesen direkt zu Ihnen nach Hause.
Innerhalb von 14 Tagen müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle des neuen Wohnortes anmelden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 034 413 88 88 | kanzlei@koppigen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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