Teilrevision Ortsplanung
- 17.08.2026: Der Gemeinderat Koppigen hat beschlossen, eine Teilrevision der Ortsplanung anzustossen. Im Herbst 2025 wurde die Bevölkerung eingeladen, Anliegen und Anregungen zur Ortsplanung einzureichen. Die Arbeitsgruppe Teilortsplanungsrevision hat diese Eingaben mit Unterstützung der Ecoptima AG geprüft und bearbeitet. Gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 09.06.1985 bringt der Gemeinderat Koppigen die Teilrevision der Ortsplanung nun zur öffentlichen Mitwirkung. Die Unterlagen liegen vom 20.08.2026 bis und mit 30.09.2026 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf und sind während dieser Zeit auch auf der Gemeindehomepage verfügbar. Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung, z.H. Andrea Kobi, Utzenstorfstrasse 3, 3425 Koppigen, oder per Mail an andrea.kobi@koppigen.ch zu richten.