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Fakultatives Referendum

21. Oktober 2026
Nach Art. 32 des Organisationsreglements OgR der Einwohnergemeinde Koppigen von 2024 können mindestens vier Prozent der Stimmberechtigten in Gemeindeangelegenheiten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates der nächsten Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
 
Folgender Beschluss des Gemeinderates untersteht dem fakultativen Referendum:
 
  • Genehmigung Kredit in der Höhe von CHF 130‘000.00 für den Ersatz der bestehenden Wasser-Rutschbahn im Schwimmbad Koppigen
 
Ablauf der Referendumsfrist:   
20.11.2026
Mindestanzahl erforderlicher Unterschriften:
69
Einreichungsstelle:
Gemeinderat Koppigen
Utzenstorfstrasse 3
3425 Koppigen