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Abmeldung / Wegzug

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tag des Wegzugs bei der Gemeinde abmelden.

Die Abmeldung erfolgt in der Regel persönlich am Schalter(Niederlassungsausweis mitnehmen). Ist es Ihnen nicht möglich vorbeizukommen, können Sie die Abmeldung auch über E-Umzug vornehmen. Einen entsprechenden Link finden Sie unter der Rubrik "Direktzugriff" auf der Startseite unserer Homepage. In diesem Fall ist uns der Niederlassungsausweis per Post zu zustellen. Anschliessend senden wir den Heimatschein an die Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde.

Innerhalb von 14 Tagen müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle des neuen Wohnortes anmelden.

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