Systemumstellung bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern - Betriebsunterbruch
Was bedeutet das für das Steuerbüro der Gemeinde?
Fristverlängerungen bis 30. November 2026
Weitere Hinweise und Informationen können Sie via Internetseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern aufrufen siehe hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder finden Sie im untenstehenden Flyer.
Zugehörige Objekte
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| v.-Steuerverwaltung-Kanton-Bern-Flyer-Betriebsunterbruch-DE (PDF, 151 kB) | Download | 0 | v.-Steuerverwaltung-Kanton-Bern-Flyer-Betriebsunterbruch-DE |