Protokoll Gemeindeversammlung vom 03.12.2025
Gemäss Art. 75 Abs. 1 des OgR liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 03. Dezember 2025 während 30 Tagen, vom 11. Dezember 2025 bis 12. Januar 2026, öffentlich auf.
Gegen den Inhalt des Protokolls kann bis am 12. Januar 2026 beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.
Zugehörige Objekte
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| Protokoll GV 03.12.2025 (PDF, 2.1 MB) | Download | 0 | Protokoll GV 03.12.2025 |