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Projekt Schiessstandsanierung

26. März 2024

Sanierung Schiessstände

  • 26.03.2024: Die Planung für die Schiessstandsanierung läuft auf Hochtouren. Im Moment läuft die Ausschreibung für die Sanierungsarbeiten. Mitte März 2024 wurden die Bäume und Sträucher im Sanierungsperimeter gerodet.

  • 20.11.2023: Im Spätsommer 2023 wurde mit dem beauftragten Planungsbüro die Situation vor Ort überprüft. Es wurden die Zu- und Wegfahrtsrouten definiert. Weiter wurde der Installationsplatz festgelegt. Nun folgt die Ausschreibung der Aufträge für die Sanierungsarbeiten. Baubeginn ist im August 2024.

  • 15.03.2023: Gestern fand die Informationsveranstaltung mit den Grundeigentümern, Pächtern und Vereinsvorständen zum Restart der Sanierung der Schiessstände statt. Gemeinsam wurde der Start der Sanierungsarbeiten auf Mitte Juli 2024 festgelegt. Nun wird das Planungsbüro Kellerhals + Haefeli mit uns die letzten Fragen abklären (genaue Lage der Bau-Piste und des Materialdepos) und danach den definitiven Terminplan erstellen. Die Bauzeit beträgt 8-10 Wochen.
  • 15.02.2023: Obwohl nicht ganz klar ist, dass die Motion Salzmann im Juli 2024 in Kraft gesetzt wird, hat Koppigen zusammen mit dem Kanton entschieden, die Sanierung der Schiessstände nächstes Jahr anzugehen. Der Kanton hat der Gemeinde zugesichert, dass die Subventionen fliessen werden, egal ob die Motion Salzmann in Kraft tritt oder nicht. Nun starten wir das Projekt wieder neu. Vorgesehen ist die Sanierung im August/September 2024. Aus diesem Grund informieren wir die Grundstückbesitzer und die Schiessvereine am 14.03.2023 über das weitere Vorgehen.
  • Der Kanton hat uns informiert, dass die Motion Salzmann frühestens im Juli 2024 in Kraft treten wird. Wie sind im Moment daran, mit der zuständigen kantonalen Stelle abzuklären, ob unsere Baubewilligung , die bis 31.08.2024 gültig ist, notfalls noch einmal verlängert werden kann.
  • Das Regierungsstatthalteramt hat die Baubewilligung für die Sanierung der Schiessstände bis 2024 verlängert.
  • Beim Kanton tut sich nach wie vor nichts. Wir werden nun die 3 Jahre gültige Bewilligung in den nächsten Monaten verlängern.
  • Der Kanton hat uns orientiert, dass es weitere Verzögerungen bei der Umsetzung der Motion Salzmann gibt. Es muss das Umweltschutzgesetz angepasst werden, damit man die Motion umsetzen kann. Damit wurde ein umfangreicher Prozess in Gang gesetzt. Unter anderem wird eine Vernehmlassung durchgeführt. Damit ist das Projekt im Moment auf Eis gelegt.
  • Sämtliche Beteiligte (Grundeigentümer, Schiessvereine usw.) wurden über die Verschiebung orientiert.
  • Unterdessen traf die Baubewilligung für die Sanierung der Schiessstände vom Kanton ein. Die Baubewilligung ist 3 Jahre gültig und kann verlängert werden.
  • Wenn ein Schiessverein durch Sanierungsanordnungen in eine finanzielle Schieflage zu geraten droht (Überschuldung), springt der Kanton auf Gesuch hin in diese Bresche und erhöht die Zuschüsse, damit der Schiessverein nicht Konkurs geht.
  • Der Kanton beharrte aber auf die Sanierung der Kugelfangkästen der Pistolenschützen. Diese wurden im Jahr 2020 saniert.
  • Für das Projekt wären das CHF 60'000.00, die der Kanton vom Bund zusätzlich erhält. Für die Gemeinden Koppigen/Willadingen würde das rund CHF 12'000.00 ausmachen.
  • Im April 2019 informierte uns der Kanton darüber, dass eine Motion Salzmann eingegeben wurde, die verlangt, dass mehr Bundesgelder an die Sanierung der Schiessstände bezahlt werden soll. Die Motion wurde im National- und Ständerat im Okt./Nov. 2018 gutgeheissen. Das Bafu musste nun im Februar 2019 dem Bundesrat eine Nachbesserung unterbreiten, die noch einmal den beiden Räten unterbreitet werden muss. Das AWA geht davon aus, dass die Motion auch dieses Mal gutgeheissen wird. Umgesetzt wird sie wahrscheinlich auf 2021. Das Projekt muss also 2 Jahre nach hinten geschoben werden.
  • Aufgrund einer Besprechung mit den Landwirten wurde der Baubeginn in den Juli 2019 verschoben.
  • Die Pistolenschützen entschieden sich, die anstehende, vom Kanton ebenfalls verordnete Sanierung der Kugelfangkästen, gleichzeitig durchzuführen.
  • Der Baubeginn war für den April 2019 vorgesehen. Mit den Schiessvereinen wurde das Schiessprogramm abgemacht, mit den Landbesitzern die Fruchtfolge. Bis Ende 2019 sollte die Sanierung beendet sein.
  • Die Gemeindeversammlung von Koppigen (07.12.2018) und Willadingen (03.12.2018) genehmigten die entsprechenden Sanierungskredite.
  • Unterdessen mussten die Kosten aufgrund der eingetroffenen Offerten revidiert werden. Kreditantrag (Bruttokredit) zu Handen der Gemeindeversammlung Koppigen lautete schlussendlich wie folgt:
  • Sanierungskosten 300m-Anlage                            CHF 366‘000.00

    - Abzüglich Anteil Willadingen 9 %                         CHF   33‘000.00

    +   Sanierungskosten Pistolenschützen                 CHF 106‘500.00

    +   Unvorhergesehenes                                          CHF   35‘500.00

    Kreditantrag GV                                                    CHF 475‘000.00

  • Nachdem im August 2018 mit dem Ingenieurbüro, welches das Projekt begleiten soll, eine Kick-off-Sitzung durchgeführt wurde, besprach man im September 2018 mit den Landbesitzen das weitere Vorgehen.
  • Im 1. Quartal 2018 wurden diverse Beteiligte über das Projekt informiert.
  • Im Januar 2018 standen erstmals die Kosten fest, die durch die Sanierung ausgelöst werden. Für den 300m-Schiessstand müssen ca. CHF 290'000.00 aufgewendet werden, davon trägt der Kanton rund CHF 220'000.00, die Gemeinde muss ca.
    CHF 60'000.00 und beim Schützenverein bleiben CHF 10'000.00 hängen. Bei den Pistolenschützen sieht die Rechnung wie folgt aus: Totalkosten rund CHF 110'000.00, davon übernimmt der Kanton CHF 35'000.00, Gemeindeanteil CHF 15'000.00 und die Pistolenschützen müssen rund CHF 60'000.00 selbst tragen. Dabei werden sich die Pistolenschützen Lyssach auch noch an den Kosten beteiligen müssen, obwohl sie nicht mehr in Koppigen schiessen.
  • Im November 2016 wurde ein spezialisiertes Ingenieurbüro mit einer Bodenanalyse beauftragt, die dann im Frühjahr 2017 durchgeführt wurde. Dabei ging es darum, den Perimeter festzulegen, in dem das Erdreich abgetragen und wieder aufgefüllt werden muss. Je näher man dabei zum eigentliche Kugelfang kam, desto tiefer musste gegraben werden.
  • Im August 2016 trafen sich Gemeindevertreter, Vertreter der Schiessvereine und Vertreter des Kantons zu einer Besprechung. Mit dabei waren auch Experten für Schiessplätze.
  • Am 29.03.2016 wurden die Schiessvereine über das Projekt vororientiert. Mit dabei waren neben dem Schützenverein und den Pistolenschützen Koppigen, auch Vertreter der Pistolenschützen Kirchberg-Lyssach. Dies aus dem Grund, weil sich die Pistolenschützen Kirchberg-Lyssach ebenfalls an den Sanierungskosten beteiligen müssen, weil sie jahrelang auf dem Pistolenstand Koppigen geschossen haben.
  • Anfangs 2016 meldet sich der Kanton beim Gemeinderat Koppigen. Bei sämtlichen Schiessständen im Kanton müssen die Kugelfänge saniert werden. Dies setzt ein umfangreiches Verfahren voraus, muss doch das Erdreich abgetragen und speziell entsorgt werden. Die Frist für die Sanierung wurde vom Kanton auf den 31.12.2019 gesetzt.
Schiessstand

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