Gemeindeversammlung
3425 Koppigen
2. Juni 2025, 19.30 Uhr
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind:
Schweizerinnen und Schweizer, die seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen.