Genehmigung und Inkraftsetzung Teilrevision der Ortsplanung Koppigen
Genehmigung und Inkraftsetzung Teilrevision der Ortsplanung Koppigen
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Koppigen am 04.06.2021 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung Koppigen in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 29.06.2023 genehmigt.
Die Teilrevision der Ortsplanung Koppigen, bestehend aus dem Zonenplan Siedlung, dem Zonenplan 2 Landschaft, den Baureglementsänderungen und dem Richtplan Fusswegnetz, tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Emmental und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Koppigen, den 24.08.2023 Der Gemeinderat