Feuerverbot im Wald, generelles Verbot von Feuerwerk
Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» gilt im Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Mit grösster Vorsicht können im Abstand von mind. 50m zum Wald fest eingerichtete Feuerstellen (mit betoniertem Boden) benutzt werden. Bei starkem Wind ganz davon absehen. Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern erlassen.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
Zugehörige Objekte
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Dispositionsbeurteilung Waldbrandgefahr 04.08.2022 | Download | 0 | Dispositionsbeurteilung Waldbrandgefahr 04.08.2022 |