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Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde. Sie handeln an der Gemeindeversammlung. Alle vier Jahre finden Urnenwahlen statt. Dabei werden die Mitglieder des Gemeinderates gewählt.

Als Leiter der Versammlung amtiert in der Legislaturperiode 2021 - 2024 Martin Berger, Koppigen. Vizepräsident ist Bruno Leuenberger, Koppigen.

Kontakt

Peter Kindler
peter.kindler@koppigen.ch

Ort

Oberstufenschulhaus, Singsaal
3425 Koppigen

Kompetenzen

Die Gemeindeversammlung wählt:
a. das Präsidium des Gemeinderates
b. die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
c. die Leitung und die stellvertretende Leitung der Gemeindeversammlung
d. die Stimmenzähler

Die Gemeindeversammlung beschliesst:
a. die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen
b. das Budget der Erfolgsrechnung, die Gemeindesteueranlage, den Satz der Liegenschaftssteuern und Abgaben
c. die Jahresrechnung
d. die externe Revisionsstelle
e. soweit CHF 200'000 übersteigend, bis zur Summe von CHF 1'000'000:
- neue Ausgaben
- Bürgschaftsverpflichtungen und ähnliche Sicherheitsleistungen
- Rechtsgeschäfte über Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken
- Finanzanlagen in Immobilien
- Beteiligung an juristischen Personen des Privatrechts mit Ausnahme von Anlagen des Finanzvermögens
- Gewährung von Darlehen mit Ausnahme von Anlagen des Finanzvermögens
- Verzicht auf Einnahmen
- Anhebung oder Beilegung von Prozessen oder deren Übertragung an ein Schiedsgericht. Massgebend ist der Streitwert.
- Entwidmung von Verwaltungsvermögen
- die Übertragung öffentlicher Aufgabe an Dritte.
f. bei Gemeindeverbänden: den Ein- und Austritt sowie Reglemente, die den Gemeinden zur Beschlussfassung zugewiesen werden.
g. die Einleitung sowie die Stellungnahme der Gemeinde innerhalb des Verfahres über die Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderungen von Gemeinden.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind:
Schweizerinnen und Schweizer, die seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen.

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