Kopfzeile

Inhalt

Die Sage vom Schwurstein

Auf der Dingstätte (Gerichtsstätte) vor der Bruder- Klaus- Kappelle zu Agelstorf (St. Niklaus), unter einer grossen Eiche, stand ehemals unser Findling. Um ihn ging der Ruf, Schwur- oder Tröstungsstein zu sein. Kläger oder Beklagte, die zur Eidesleistung willig waren oder gezwungen wurden, mussten mit erhobener Hand, zugleich die linke auf den Stein legend, die Eidesformel sprechen. Bei einem falschen Schwur, einem Meineid, wurde der Stein augenblicklich derart heiss, so dass der falsch Schwörende die linke Hand unverzüglich zurückreissen musste. Gottesurteil!


So musste einmal auch der Twingherr von Coppingen selbst in einer Streitsache mit dem Kloster Rüegsau an den Schwurstein treten. Der Ritter bestritt, dem Kloster etliche Schupposen guten Ackerlandes in der Oeschbergmark verkauft zu haben und bezichtigte den Klosterschaffner, den Kaufbrief gefälscht zu haben. Die Äbtissin von Rüegsau rief das Landgericht an, und zuletzt blieb dem Ritter nichts anderes mehr übrig, als nach uralter Sitte an den Schwurstein zu treten. Die Rechte zum Schwur erhoben, die Linke auf den Stein gelegt, begann der mit der Eidesformel. Es kam so, wie es kommen musste! Kaum begonnen, riss der Ritter seine angebrannte Linke zurück. Sein Unrecht war offenbar, aber als Herr der Burg, Ritter und Twingherr der Herrschaft Coppingen, wiedersetzte er sich dem Gottesurteil, schwur dem Kloster und dem unbestechlichen Schwurstein Rache.


In der selben Nacht noch mussten seine Knechte den Stein fortschleppen, mit dem Befehl, ihn ins tiefste Wasserloch im Weidmoos zu versenken. Es kam nicht dazu, am Rande des Mooses blieb unser Schwurstein liegen. Das Warum und Wie bleiben Rätsel, und rätselhaft ist auch die Pfeilspitze!