Gemäss Art. 75 Abs. 1 des OgR liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 04. Dezember 2020 während 30 Tagen, vom 10. Dezember bis 11. Januar 2021, öffentlich auf.
Gegen den Inhalt des Protokolls kann bis am 13. Januar 2021 beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.
Dokument Protokoll_Gemeindeversammlung_Koppigen_vom_04.12.2020.pdf (pdf, 228.0 kB)
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